Budgetbegleitgesetz 2027-2028

Die Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027-2028 ist nunmehr veröffentlicht. Die für die Personalverrechnung relevanten Punkte haben wir für Sie kurz zusammengefasst:

 1. Arbeitslosenversicherungsbeitrag für Geringverdiener

Ab 1.1.2027 entfällt die Staffelung der ALV-Beitragsreduktion bei niederen Einkommen, d. h. als Arbeitnehmeranteil gilt anstelle von 0%, 1% bzw 2% der normale Beitragssatz in Höhe von 2,95%.

Für Dienstverhältnisse, welche schon vor 1.1.2027 begonnen haben, wurde eine Übergangsfrist geschaffen, diese finden Sie untenstehend.

2. Arbeitslosenversicherung älterer Dienstnehmer

Ab 01.01.2027 entfällt die generelle ALV-Befreiung für Personen ab 63. Der Arbeitgeberanteil zur Arbeitslosenversicherung muss bis zur Erfüllung der Pensionsvoraussetzungen weiterbezahlt werden.

3. ASVG-Höchstbeitragsgrundlage

Für das Jahr 2027 kommt es zu einer außerordentlichen zusätzlichen Anhebung der Höchstbeitragsgrundlage um € 150,00 monatlich (€ 5,00 täglich) und für 2028 um € 50,00 monatlich (€ 1,67 täglich).

4. Telearbeitspauschale

Ab 1.1.2027 entfällt die Steuerfreiheit und steuerliche Abzugsfähigkeit der Telearbeitspauschale.

5. Familienbonus Plus

Ab 1.1.2027 kommt es bei der Aufteilung des Familienbonus Plus zwischen Anspruchsberechtigten zu einer Änderung:

Hat das Kind das vierte Lebensjahr vollendet und gibt es auch kein anderes haushaltszugehöriges maximal vierjähriges Kind, kann der Fabo Plus zwischen den Anspruchsberechtigten i.d.R. nur noch im Verhältnis 75 % zu 25 % oder 50 % zu 50 % aufgeteilt werden (es wird also die Möglichkeit abgeschafft, dass eine der anspruchsberechtigten Personen 100 % in Anspruch nimmt). Damit soll der Anreiz, Menschen in Beschäftigung zu bringen, verstärkt werden.

6. Sachbezug für Firmen-E-Auto

Der Sachbezug von bisher Null für E-Autos entfällt ab 1.1.2027. Der monatliche Sachbezug wird im Jahr 2027 0,375 % der Anschaffungskosten (maximal € 180,00) betragen und ab 2028 auf 0,625 % (maximal € 300,00) ansteigen.

7. Absenkung Dienstgeberbeitrag zum FLAF (DB)

Der DB sinkt ab 01.01.2028 von 3,7 % auf 2,7 %. Die DB-Befreiung für Personen ab 60 entfällt mit 01.01.2028.

8. Nichtanpassung von Familien, Sozial- und Krankenversicherungsleistungen

Die Anpassung von Familienbeihilfe, Kinderbetreuungsgeld, Familienzeitbonus, Krankengeld, Rehabilitationsgeld, Wiedereingliederungsgeld auch für das Jahr 2028 wird ausgesetzt.

Kontakt:

Mag. Elisa-Maria Winterauer, M.A.

Tel. 01/24721 – 421 (elisa-maria.winterauer@steuer-service.at)

Mag. Hannes Buchebner

Tel. 01/24721 – 500 (hannes.buchebner@steuer-service.at)

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