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Für noch nicht veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteueransprüche aus dem Jahr 2009, die nach dem 30.09.2010 bescheidmäßig vorgeschrieben werden, beginnt mit 01.10.2010 die Anspruchsverzinsung zu laufen.
Nähere Informationen hiezu finden Sie in diesem
17-09-10 08:32
Bereich: Steuern, Rechnungswesen
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