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Für noch nicht veranlagte Einkommen- und Körperschaftsteueransprüche aus dem Jahr 2008, die nach dem 30.09.2009 bescheidmäßig vorgeschrieben werden, beginnt mit 01.10.2009 die Anspruchsverzinsung zu laufen.
Nähere Informationen hiezu finden sie in diesem
03-09-09 13:23
Bereich: Steuern, Rechnungswesen
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