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14-02-08 13:14
§ 109 a



EStG



Im Jänner 2008 (bei elektronischer Übermittlung bis Februar 2008) müssen wieder bestimmte, im Jahr 2007 ausbezahlte Honorare gemeldet werden. (Mitteilungspflicht gemäß § 109 a EStG).

 

WER, WAS und WIE melden muss, das erfahren Sie in umserem Newsletter.

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema oder benötigen Sie zusätzliche Informationen - Ihr Beratungsteam ist für Sie da.



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