Fällt die Essenskürzung weg?
Es macht nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats einen Unterschied, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer
- die Verpflegung unentgeltlich beistellt (ð Kürzung des pauschalen Auslands-Taggelds um 2/3) oder
- ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die vorgelegten Essensbelege ersetzt (ð KEINE Kürzung des pauschalen Auslands-Taggelds um 2/3)
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