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15-09-09 10:22
Auslandsdienstreisen



Fällt die Essenskürzung weg?



Es macht nach Ansicht des Unabhängigen Finanzsenats einen Unterschied, ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer

 

  • die Verpflegung unentgeltlich beistellt (ð Kürzung des pauschalen Auslands-Taggelds um 2/3) oder

  •  ob der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer die vorgelegten Essensbelege ersetzt (ð KEINE Kürzung des pauschalen Auslands-Taggelds um 2/3)

 

Was für Auswirkungen dieses sensationelle Urteil möglicherweise auf die Reisekostenabrechnungen haben kann, erfahren Sie in diesem Newsletter.

 

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