
Frage:
Wie sieht es mit Verlustvorträgen bei einem Einnahmen-Ausgaben-Rechner aus?
Betriebsgründung 2001: Verlust
2002: Verlust
2003: Verlust
Nachdem ich verschiedene Auskünfte erhalten habe, bin ich unsicher, wie dies zu behandeln ist.
a) Die Verluste dieser 3 Jahre zusammenziehen und solange vortragen (d. h. verrechnen mit Gewinnen in den nächsten Jahren), bis diese aufgebraucht sind.
b) Die Verluste dieser 3 Jahre zusammenziehen und im 4. Jahr verrechnen. Wenn wieder ein Verlust ist, ist dann der ganze Verlust verloren?
c) Der Verlust des ersten Jahres kann auf die nachfolgenden 3 Jahre aufgeteilt werden?
Ich wäre Ihnen sehr dankbar, wenn ich darüber eine "richtige" Auskunft bekommen könnte.
Antwort:
Zur Frage "Verlustvortrag eines Einnahmen-Ausgaben-Rechners" ist Folgendes zu sagen:
a) Bei einem Betriebsbeginn im Jahre 2001 sind die Verluste der Jahre 2001-2003 zeitlich unbegrenzt vortragsfähig.
b) Wird im Jahre 2004 ein Verlust erzielt, ist dieser nicht mehr vortragsfähig. Die Verluste 2001-2003 bleiben jedoch zeitlich unbegrenzt vortragsfähig!
c) Wird im Jahr 2004 ein Gewinn erzielt (genauer gesagt: ein positiver Gesamtbetrag der Einkünfte), dann sind die Verluste aus 2001-2003 in Summe bis zu maximal 75% des Gewinnes (exakter: 75% des Gesamtbetrages der Einkünfte) bei der Veranlagung 2004 als Sonderausgaben abzugsfähig.
d) Ist diese 75%-Begrenzung anzuwenden, bleibt der aufgeschobene Teil der Verlustvorträge für die Folgejahre erhalten und ist, sobald wieder positive Einkünfte erzielt wurden, wiederum im Rahmen der 75%-Grenze abzugsfähig.
Beispiel:
Verluste 2001-2003: 40.000,--
Gesamtbetrag der Einkünfte 2004: +20.000 - Verlustabzug 75% von 20.000 = 15.000 (Restverlustvortrag 25.000)
Gesamtbetrag der Einkünfte 2005: +24.000 - Verlustabzug 75% von 24.000 = 18.000 (Restverlustvortrag 7.000)
Gesamtbetrag der Einkünfte 2006: -10.000 - kein Verlustabzug, kein Verlustvortrag
Gesamtbetrag der Einkünfte 2006: +15.000 - Verlustabzug (75% von 15.000 = 11.250) nur die restlichen 7.000
Die Variante a) in der Anfrage ist daher die richtige, allerdings muss die 75%-Klausel berücksichtigt werden.
Honorar: EUR 58 (exkl. USt)
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